Erbrecht und Testament im Todesfall
Was Angehörige über Erbschein, Pflichtteil, Berliner Testament und die gesetzliche Erbfolge wissen müssen.
Was passiert mit dem Erbe nach einem Todesfall?
Nach einem Todesfall stehen Angehörige nicht nur vor der Organisation der Bestattung, sondern auch vor erbrechtlichen Fragen. Wer erbt? Gibt es ein Testament? Muss ein Erbschein beantragt werden? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Begriffe und Ablaeufe verstaendlich und praxisnah.
Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsaetzlich gilt: Liegt ein gueltiges Testament vor, bestimmt dieses die Erbfolge. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament existiert, regelt das Gesetz, wer in welcher Reihenfolge erbt. Die Erbfolge ist in Ordnungen gegliedert:
Erben 1. Ordnung
Ehepartner und Kinder des Verstorbenen. Der Ehepartner erbt bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte neben Kindern. Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel) erben die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Leibliche und adoptierte Kinder sind gleichgestellt.
Erben 2. Ordnung
Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten). Sie erben nur, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind.
Erben 3. Ordnung
Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins). Sie kommen nur zum Zug, wenn weder Erben erster noch zweiter Ordnung leben.
Ehepartner
Der überlebende Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten. Bei Zugewinngemeinschaft erbt er neben Kindern die Hälfte, neben Erben zweiter Ordnung drei Viertel des Nachlasses.
Das Testament
Ein Testament ermöglicht es, die gesetzliche Erbfolge nach eigenen Wünschen zu ändern. Es gibt verschiedene Formen:
Eigenhändiges Testament
Muss vollstaendig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Es kann jederzeit geaendert oder widerrufen werden. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht ist empfehlenswert, aber nicht zwingend.
Notarielles Testament
Wird von einem Notar beurkundet und beim Amtsgericht hinterlegt. Es bietet hohe Rechtssicherheit und ersetzt in vielen Faellen den Erbschein. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist die häufigste Testamentsform unter Ehepartnern. Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden als Schlusserben bestimmt und erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Wichtiger Hinweis: Beim Berliner Testament können Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Viele Testamente enthalten daher eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel.
Der Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben und deren Erbanteil ausweist. Er wird benötigt für:
- Zugang zu Bankkonten des Verstorbenen
- Umschreibung von Grundstuecken und Immobilien
- Kuendigung von Vertraegen und Mitgliedschaften
- Aenderungen im Handelsregister
- Geltendmachung von Anspruechen gegenüber Versicherungen
Kosten eines Erbscheins
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 50.000 Euro fallen etwa 165 Euro an, bei 200.000 Euro rund 435 Euro. Ein notarielles Testament kann den Erbschein in vielen Faellen ersetzen und damit diese Kosten sparen.
Antrag beim Nachlassgericht
Der Erbschein wird beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen beantragt. Erforderliche Unterlagen sind die Sterbeurkunde, ein gueltiger Personalausweis und gegebenenfalls das Testament.
Der Pflichtteil
Der Pflichtteil schuetzt nahe Angehörige davor, vollstaendig enterbt zu werden. Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder des Verstorbenen (auch adoptierte)
- Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Verstorbenen (nur wenn keine Kinder vorhanden)
Der Pflichtteil betraegt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben und muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls geltend gemacht werden.
Beispielrechnung
Ein Verstorbener hinterlaesst zwei Kinder und einen Ehepartner. Der Nachlass betraegt 200.000 Euro. Jedes Kind haette einen gesetzlichen Erbteil von einem Viertel (50.000 Euro). Der Pflichtteil betraegt die Hälfte davon: 25.000 Euro pro Kind.
Erbe ausschlagen
Nicht immer ist ein Erbe eine gute Nachricht. Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann die Erbausschlagung die richtige Entscheidung sein.
Fristen und Ablauf
- Frist: 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls
- Ausschlagung beim Nachlassgericht oder Notar
- Gilt für den gesamten Nachlass (keine Teilausschlagung)
- Auch für Kinder möglich (Eltern schlagen für minderjaehrige Kinder aus)
Tipp: Pruefen Sie vor der Ausschlagung, ob der Nachlass tatsaechlich überschuldet ist. Manchmal übersteigen Vermoegenswerte die Schulden, was erst bei genauerer Pruefung sichtbar wird.
Häufige Fragen zu Erbrecht und Testament
Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das die Erben und ihren Erbanteil ausweist. Er wird benötigt, wenn Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt einen Nachweis der Erbberechtigung verlangen.
Was ist der Pflichtteil im Erbrecht?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige. Er betraegt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann auch bei Enterbung geltend gemacht werden.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Erben 1. Ordnung sind Kinder und Enkel, 2. Ordnung Eltern und Geschwister. Der Ehepartner erbt daneben je nach Gueterstand ein Viertel bis die Hälfte.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht. Das ist sinnvoll bei überschuldetem Nachlass. Die Ausschlagung gilt für den gesamten Nachlass.
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